Donnerstag, April 12, 2007

Von der Vielfalt des Strafens und der Freude der Strafverteidiger an der Strafverfolgung...

Bei meinem heutigen Bummel durchs Internet bin ich auf zahlreiche interessante Beiträge gestossen. Hier eine kleine Auswahl:

Seit 1.1.2007 gilt in der Schweiz bekanntlich ein neues Strafgesetz, welches auch völlig neuartige Sanktionen vorsieht, wie z.B. die Geldstrafe. In einem heute auf der Homepage des Solothurner Obergerichtes veröffentlichten Urteil vom 7.3.2007 hat die Strafkammer entgegen den Richtlinien der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) sich gegen die zwingende Kombination einer bedingten Geldstrafe mit einer unbedingten Busse ausgesprochen. Die Strafkammer hält fest, eine Verbindung einer bedingten Geldstrafe mit einer unbedingten Busse könne etwa dann angezeigt sein, wenn der Täter neben einer Geldstrafe auch noch einer spürbaren Sanktion bedürfe.

Aha! Das neue Strafgesetz der Schweiz hat also als hervorstechende Innovation die sog. nicht spürbaren Strafen eingeführt. Den Versuch, dem Laien den Unterschied zwischen einer nicht spürbaren Geldstrafe und einer spürbaren Busse zu erklären, erspare ich mir.

Ähnlich kreativ sind auch die Vereinigten Staaten, wie einem Bericht des Tagesanzeigers von heute entnommen werden kann: Der bekannte Rapper Snoop Dogg wurde von einem Gericht in Pasadena zu einer Bewährungsstrafe von 5 Jahren und 800 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Dem Bericht ist weiter zu entnehmen, dass Snoop Dogg die Anklage akzeptierte um damit eine 4-jährige Haftstrafe zu vermeiden. Auch hier erspare ich mir den Versuch, den Unterschied zwischen einer 5-jährigen Bewährungsstrafe und einer 4-jährigen Haftstrafe zu erklären. Jedenfalls hat das Gericht offensichtlich das Bedürfnis gespürt, die nicht spürbare 5-jährige Bewährungsstrafe mit einer spürbaren Sanktion in Form von gemeinnütziger Arbeit zu verbinden (diese Sanktion kennen wir übrigens auch in der nicht spürbaren Form der bedingten gemeinnützigen Arbeit).

Während die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz also sowohl vom Solothurner Obergericht wie auch vom erwähnten Gericht in Pasadena dasavouiert wurde (welches sich nämlich ebenfalls nicht an die Richtlinien der KSBS gehalten hat, ansonsten hätte es Snoop Dogg auch noch eine Busse aufgebrummt), äussert sich Konrad Jeker im Namen der Konferenz der Strafverteidiger der Schweiz dahingehend, dass auch die Strafverteidiger grundsätzlich daran interessiert sind, dass Straftäter durch die Strafverfolgungsbehörden verfolgt werden. Wen wunderts! Würden die Strafverfolger aufhören, die Straftäter zu verfolgen hätten die Strafverteidiger doch keine Straftäter mehr zum verteidigen, wo kämen wir denn da hin! Und im Übrigen dürften sich auch die Straftäter kaum daran stören von den Strafverfolgern verfolgt zu werden, haben sie doch, durch die Strafverteidiger gut verteidigt, beste Chancen, mit einer nicht spürbaren Strafe davonzukommen.

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