Mittwoch, Dezember 28, 2005

CIA untersucht "irrtümliche Auslieferungen"

Die CIA hat gemäss heutiger Online-Ausgabe des Tagi (hierhttp://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/ausland/576519.html) eine interne Untersuchungskommission eingesetzt, die prüfen soll, in wievielen Fällen Unschuldige von Verschleppungen durch die CIA betroffen waren. Wie ein Geheimdienstmitarbeiter berichtet, untersucht die Kommission derzeit "weniger als zehn Fälle von möglicherweise irrtümlichen Auslieferungen".

Die neueste Verlautbarung der CIA verwirrt einerseits und wirft andererseits auch Fragen auf. So zum Beispiel diese: Was meint die CIA mit "irrtümlichen Auslieferungen" ? Meint sie damit Fälle, in denen Verdächtige von der CIA im Ausland festgenommen und in ein anderes Land verbracht wurden, wobei man irrtümlicherweise davon ausging, dass kein formelles Auslieferungsbegehren nötig sei ? Und wie will die CIA prüfen, von welchen dieser irrtümlichen Auslieferungen Unschuldige betroffen waren ?

Will man den Berichten rund um die leidige Angelegenheit dieser irrtümlichen Auslieferungen glauben, war der Zweck dieses Vorgehens, die dergestalt ausgelieferten Verdächtigen an einem stillen Ort in aller Ruhe foltern zu können, um herauszufinden, ob diese schuldig sind. Geht die CIA etwa davon aus, dass möglicherweise ein Unschuldiger unter Folter ein Geständnis abgelegt hat ? Das würde ja die Folter an und für sich als Instrument der modernen Strafverfolgung in Frage stellen! Könnte es etwa sein, dass die Schweiz deshalb, in weiser Voraussicht auf diese völlig neuen und verblüffenden Erkenntnisse über die Tauglichkeit der Folter als Mittel zur Wahrheitsfindung im modernen Strafprozess, in der kürzlich vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedeten schweizerischen Strafprozessordnung auf die Folter verzichtet hat ?

Wie dem auch sei. Positiv ist immerhein eines: offenbar hat die CIA erkannt, dass ihr möglicherweise Irrtümer unterlaufen sind. Das ist doch schon mal was!

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