Sonntag, April 09, 2006

Gehörlose Justitia

Dass Justitia blind ist, ist ja hinlänglich bekannt. Manchmal ist sie jedoch auch gehörlos. In der Regel verletzt sie in solchen Fällen jedoch den verfassungsmässigen Anspruch des rechtlichen Gehörs. Nicht so in einem Fall, welcher am vergangenen Donnerstag in Lausanne vor der zweiten Zivilkammer des Bundesgerichtes verhandelt wurde (s. Tagesanzeiger vom 7.4.2006).

Manchmal ist unsere allseits geschätzte Göttin der Gerechtigkeit wirklich nicht zu beneiden, wenn man bedenkt, was sie sich mitunter alles anhören muss. Ein ganz spezieller Kunde, der Justitia mit seinen zahlreichen Verbalinjurien regelmässig die Ohren zu verschmutzen geruht, ist der Zürcher Richterschreck Franz-Josef Schulte-Wermeling.

Herr Schulte-Wermeling ist nicht nur dafür bekannt, dass er Verkehrsbussen nicht zu zahlen pflegt und meist noch damit durchkommt (s. hier). Er ist auch bekannt dafür, seine Abneigung gegen Justitias Diener diesen oder Dritten gegenüber jeweils offen kund zu tun (s. schon hier).

So auch in einem Fall vor dem Zürcher Obergericht. Zu Grunde lag eine Verkehrsbusse, welche das zuständige Polizeirichteramt der Ehefrau von Herrn Schulte-Wermeling aufbrummen wollte. Diese wehrte sich, vertreten durch ihren Gatten, dagegen und bekam vor Bezirksgericht Horgen recht. Da ihr Ehegatte jedoch ein Gesuch um Ablehnung von Richtern gestellt hatte, wurden ihr Kosten aufgebrummt.

Dagegen wehrte sie sich, wiederum vertreten durch ihren Ehegatten, vor Obergericht. Dieses legte das Rechtsmittel jedoch ohne weitere Folgen ab, da die Rechtsschrift mit ungebührlichem Inhalt versehen war, so u.a. eine offenbar beleidigende Karrikatur einer Oberrichterin. Bereits 1997 hatte das Obergericht Herrn Schulte-Wermeling angedroht, Rechtsschriften mit ungebührlichem Inhalt künftig einfach abzulegen und nicht darauf einzutreten.

Das Bundesgericht wies eine Beschwerde von Frau Schulte-Wermeling, diesmal vertreten durch eine Anwältin, mit 4:1 stimmen ab. Die Mehrheit des Gerichts war der Meinung, die Setzung einer Nachfrist für Schulte-Wermeling wäre sinnlos gewesen. Dieser beleidige Richter seit Jahrzehnten absichtlich und systematisch. Da das Obergericht Schulte-Wermeling bereits im Jahr 1997 gewarnt hatte, künftige Beschwerden mit beleidigendem Inhalt folgenlos abzulegen, sei dieses Vorgehen in casu zulässig gewesen.

Dagegen vertrat der Präsident der zuständigen zweiten Zivilabteilung, Niccolò Raselli, eine tolerantere Auffassung und empfahl seinen Richterkollegen, in solchen Fällen mehr Gelassenheit an den Tag zu legen. Die richtige Sanktion wäre in solchen Fällen eine Ordnungsbusse. Auf das Begehren einfach nicht einzutreten, sei jedoch verfassungswidrig.

Die Anwältin von Frau Schulte-Wermeling will den Entscheid nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten.

Labeo hat sich ja schon im Falle von Anwälten, welche sich in Rechtsschriften ungebührlicher Ausdrücke bedienen, für eine strenge Haltung eingesetzt. In diesen Fällen sieht das Anwaltsgesetz die entsprechenden Sanktionen vor. Im Falle von Herrn Schulte-Wermeling ist der Mehrheitsentscheid des Bundesgerichts ebenfalls zu begrüssen. Wer, wie Herr Schulte-Wermeling, schon mehrfach seine klare Haltung dokumentiert hat, die hiesigen staatlichen Gerichte nicht zu respektieren und dies diesen mit regelmässigen Verbalinjurien auch immer wieder klar macht, der kann nicht erwarten, dass die Gerichte ihm noch zuhören. Darauf beharren zu wollen, wäre rechtsmissbräuchlich. Oder anders ausgedrückt (weniger juristisch und dafür in Anlehnung an die Sprachgepflogenheiten von Herrn Schulte-Wermeling): wer die Ohren von Justitia regelmässig mit Müll zustopft, der darf sich nicht wundern, wenn Justitia nichts mehr hört.

1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Ave Marce

Nachdem Du mich direkt angesprochen hast, will ich Dir eben so direkt antworten: Ich bin keineswegs blind, trage lediglich eine Binde über meinen Augen. Das soll aber nur den Anschein der Befangenheit vermeiden. Als Göttin sehe ich natürlich dennoch alles.

Denk daran, wenn Du Dich das nächste Mal mit meinen Jüngern einlässt!

Wer weiss, bis bald wieder einmal...

Justitia te salutat

8:16 AM  

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