Strafverfolgung des Bundes - Projekt gescheitert ?
Labeo möchte sich hiermit bei all seinen Lesern dafür entschuldigen, dass es an dieser Stelle in letzter Zeit nicht viel neues zu lesen gab. Dies hatte jedoch einen guten Grund. Labeo wurde von Justizminister Blocher mit einer Untersuchung der Effizienz der Bundestrafverfolgung beauftragt. Diese Untersuchung hat mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich angenommen. Dafür möchte Labeo seine Erkenntnisse - wie dies in der Branche die Gegenstand von Labeo's Untersuchung war, offenbar üblich ist - gleich öffentlich machen.
Problemstellung:
Die Bundesanwaltschaft leistet zu wenig, was dazu führt, dass das Bundesstrafgericht zu wenig zu tun hat.
Mögliche Arbeitshypothesen:
a) die Bundesanwaltschaft ist faul
b) das Bundesstrafgericht ist zu fleissig
c) es gibt zu wenig Arbeit
Ergebnis der vertieften Analyse anhand der geschilderten Arbeitshypothesen:
Hypothese a) scheidet von vornherein aus, da sie einer Ehrverletzung gleichkäme.
Hypothese b) scheidet ebenfalls von vornherein aus, da es ein Naturgesetz ist, dass es keine zu fleissigen Beamten geben kann.
Somit kommt als Lösung nur Hypothese c) in Frage. Dass es in der Schweiz keine organisierte Kriminalität gibt haben böse Zungen bereits vor der Umsetzung der sog. Effizienzvorlage behauptet.
Diese provokative These scheint der in der heutigen Sonntagszeitung auszugsweise publizierte Bericht des Bundesstrafgerichts über die Untersuchung zur geringen Anzahl von Aklagen durch die Bundesanwaltschaft zu belegen. Die Aufischtsbehörde liess sich vom Bundesanwalt u.a. über drei konkrete Verfahren Rechenschaft ablegen, bei denen man sich wahrlich fragen kann, was denn das mit organisierter Kriminalität zu tun hat. So etwa das Verfahren mit dem sinnigen Namen "Biss" (der Aktionsname wurde wohl bewusst gewählt, erhoffte man sich doch dass die Bundesanwaltschaft hier ihren Biss unter Beweis stellen kann): Es geht um ein Geldwäschreiverfahren, welches um drei Deutsche handelt, die Geld, welches sie mittels falscher Rechnungen ertrogen haben, in der Schweiz gewaschen haben sollen.
Wenn es zu wenig Arbeit hat, muss man sich halt anderweitig beschäftigen. Wie Bundesanwaltschaft und Bundesstrafgericht dies taten, schildert eindrücklich ein Bericht des Tagesanzeigers vom 22.9.2006.
Lösung: wenn man schon zu wenig Kriminelle zu verhören hat, verhört man sich halt gegenseitig, so geschehen im Rahmen der Untersuchung des Bundesstrafgerichtes über das Geschäftsgebahren der Bundesanwaltschaft. Der Bericht schildert eindrücklich, wie der Bundesanwalt und sein Stellvertreter vom Präsidenten der Beschwerdekammer einem stundenlangen knallharten Verhör unterzogen wurde (man lerne: genau so sind organisierte Kriminelle zu verhören): Frage des Befragers auf Frage des Befragten (ist das eine Frage ?) - Antwort des Befragten auf Frage des Befragers (ja.) Antwort des Befragers auf Antwort des Befragten (die Fragen stellen wir!). Toll, jetzt hat man wenigstens klar gestellt, wer fragt und wer antwortet (Jerry Cotton lässt grüssen).
Dass neben solchen beschäftigungstherapeutischen Trockenübungen die Erledigung der eigentlichen Arbeit leidet, lässt sich aus einem kürzlich publizierten Entscheid des Bundesgerichtes vom 31.8.2006 entnehmen. Aus dem Entscheid geht einmal mehr eindrücklich hervor, wie man sich der anfallenden Arbeit entledigt, indem man zuerst lange darüber sinniert, wer denn überhaupt zuständig ist, währenddessen der Inhaftierte 2 Monate auf die Entscheidung seines Haftentlassungsgesuches wartet. Weitere Müsterchen gefällig ?
hier und hier
Problemstellung:
Die Bundesanwaltschaft leistet zu wenig, was dazu führt, dass das Bundesstrafgericht zu wenig zu tun hat.
Mögliche Arbeitshypothesen:
a) die Bundesanwaltschaft ist faul
b) das Bundesstrafgericht ist zu fleissig
c) es gibt zu wenig Arbeit
Ergebnis der vertieften Analyse anhand der geschilderten Arbeitshypothesen:
Hypothese a) scheidet von vornherein aus, da sie einer Ehrverletzung gleichkäme.
Hypothese b) scheidet ebenfalls von vornherein aus, da es ein Naturgesetz ist, dass es keine zu fleissigen Beamten geben kann.
Somit kommt als Lösung nur Hypothese c) in Frage. Dass es in der Schweiz keine organisierte Kriminalität gibt haben böse Zungen bereits vor der Umsetzung der sog. Effizienzvorlage behauptet.
Diese provokative These scheint der in der heutigen Sonntagszeitung auszugsweise publizierte Bericht des Bundesstrafgerichts über die Untersuchung zur geringen Anzahl von Aklagen durch die Bundesanwaltschaft zu belegen. Die Aufischtsbehörde liess sich vom Bundesanwalt u.a. über drei konkrete Verfahren Rechenschaft ablegen, bei denen man sich wahrlich fragen kann, was denn das mit organisierter Kriminalität zu tun hat. So etwa das Verfahren mit dem sinnigen Namen "Biss" (der Aktionsname wurde wohl bewusst gewählt, erhoffte man sich doch dass die Bundesanwaltschaft hier ihren Biss unter Beweis stellen kann): Es geht um ein Geldwäschreiverfahren, welches um drei Deutsche handelt, die Geld, welches sie mittels falscher Rechnungen ertrogen haben, in der Schweiz gewaschen haben sollen.
Wenn es zu wenig Arbeit hat, muss man sich halt anderweitig beschäftigen. Wie Bundesanwaltschaft und Bundesstrafgericht dies taten, schildert eindrücklich ein Bericht des Tagesanzeigers vom 22.9.2006.
Lösung: wenn man schon zu wenig Kriminelle zu verhören hat, verhört man sich halt gegenseitig, so geschehen im Rahmen der Untersuchung des Bundesstrafgerichtes über das Geschäftsgebahren der Bundesanwaltschaft. Der Bericht schildert eindrücklich, wie der Bundesanwalt und sein Stellvertreter vom Präsidenten der Beschwerdekammer einem stundenlangen knallharten Verhör unterzogen wurde (man lerne: genau so sind organisierte Kriminelle zu verhören): Frage des Befragers auf Frage des Befragten (ist das eine Frage ?) - Antwort des Befragten auf Frage des Befragers (ja.) Antwort des Befragers auf Antwort des Befragten (die Fragen stellen wir!). Toll, jetzt hat man wenigstens klar gestellt, wer fragt und wer antwortet (Jerry Cotton lässt grüssen).
Dass neben solchen beschäftigungstherapeutischen Trockenübungen die Erledigung der eigentlichen Arbeit leidet, lässt sich aus einem kürzlich publizierten Entscheid des Bundesgerichtes vom 31.8.2006 entnehmen. Aus dem Entscheid geht einmal mehr eindrücklich hervor, wie man sich der anfallenden Arbeit entledigt, indem man zuerst lange darüber sinniert, wer denn überhaupt zuständig ist, währenddessen der Inhaftierte 2 Monate auf die Entscheidung seines Haftentlassungsgesuches wartet. Weitere Müsterchen gefällig ?
hier und hier
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